Stand: Veröffentlichung vom 22.02.2024
Liebe Mitglieder,
folgende Zuschuss-Richtlinien werden bestätigt bzw. verlängert:
a) Teilnahme an Wettkämpfen, die von der Sparkassenorganisation ausgerichtet werden
(Voraussetzung: Ausschreibung erfolgt über die Sportgemeinschaft):
b) Teilnahme an Sportveranstaltungen in unserem Geschäftsgebiet:
(Startgebühr nur, wenn für die Sportgemeinschaft gestartet wird. Nachweis über Anmeldung und Quittung).
Diese Richtlinien treten zum 01.01.2018 in Kraft.
Freundliche Grüße
Vorstand der Sportgemeinschaft
Florian Jack, Fabian Häusler, Michael Sambeth